16.04. ‐ 21.04.2024

Filmkultur-Check zur Bundestagswahl: Visionen können Wirklichkeit werden!

Damit Sie wissen, was Sie wählen, wenn Sie am 26. September Ihr Kreuzchen machen, haben wir sieben Parteien acht Fragen zu ihren Visionen von der Zukunft des Kinos und der Filmkultur gestellt, sogenannte Wahlprüfsteine.

Unsere Fragen sind kritisch, denn wir schauen kritisch auf den Zustand des deutschen Kinos. Wir wünschen uns mehr künstlerische Vielfalt im deutschen Film und halten einen Paradigmenwechsel in unserer Filmkultur für dringendnötig. Wir sind die Initiative Zukunft Kino+Film, ein Zusammenschluss von Berufsverbänden, Interessengruppen und Netzwerken.

Das vollständige Dokument im PDF-Format kann ab dem 13. September heruntergeladen werden.

1. Welchen Stellenwert hat für Ihre Partei die Film- und Kinokultur im Kontext der Künste? Werden Sie sich für eine Erhöhung des Filmetats im Kulturhaushalt einsetzen?

Für CDU und CSU steht die Filmförderung des Bundes für Qualität und Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland und Europa. Diese gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wir stärken den Filmstandort Deutschland und damit nicht nur die Kultur, sondern auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor. Dazu führen wir die Filmförderung fort und werden die Förderinstrumente von Bund, Ländern und der Filmförderungsanstalt stärker aufeinander abstimmen. Mit dem Zukunftsprogramm Kino wollen wir insbesondere die Kultur auf dem Land unterstützen.

Ja, wir wollen eine Erhöhung des Filmetats, um beispielsweise kommunale Kinos zu fördern, indem regionale Strategien zur Publikumsbindung entwickelt werden. Im Kontext der Künste hat die Film- und Kinokultur für uns einen enorm hohen Stellenwert. Das Medium Film ist eine komplexe grenz- und gattungsüberschreitende Kunstform und kulturelles Bildungsgut. In ihr verschmelzen unterschiedliche Kunstformen wie die Ästhetik spezifischer Bildsprachen, Schauspielkunst, Dramaturgie oder auch Musik. Auch das Kino ist mehr als ein wirtschaftliches Auswertungsfenster. Kino ist ein Ort kultureller Praxis, denn im Kinosaal werden Menschen zusammengeführt, die sich mit geschichtlichen, gesellschaftsrelevanten und politischen Themen auseinandersetzen und durch künstlerisch-ästhetische Wahrnehmungen neue Selbsterfahrungen erleben.

Film und Kinos sind wichtige Teile deutschen Kulturguts. Sie tragen wesentlich zur kulturellen Ausstrahlung Deutschlands in der Welt bei. Unsere vielfältige Kinolandschaft wollen wir erhalten durch die dauerhafte Etablierung der Kinoförderung, welche wir investiv wie auch im Hinblick auf Programme ausgestalten wollen. Wir wollen die Produktion von audiovisuellen Inhalten am Standort Deutschland fördern, um so zukunftsfähige Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Wir werden Zukunftskonzepte für die Filmförderung gemeinsam mit der Film-Community entwickeln.

Die Filmwirtschaft als eine der elf Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir haben darum im Bundestagswahlprogramm deutlich gemacht, dass wir die Kultur- und Kreativwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig und Innovationstreiber stärken wollen.

Auch die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat dies im letzten halben Jahr durch zwei Anträge klargestellt: „Die Leinwand bleibt unersetzbar – Für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ (BT-Drs. 19/27823) und „Zukunft für großes Kino – Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext“ (BT-Drs. 19/27822).

Nach unserer Ansicht bedarf es einer gemeinsamen Initiative der Politik sowie der Kino-, Film-, Produktions- und Kreativwirtschaft, um Filmförderung europäisch vergleichbar, unbürokratisch und flexibel zu gestalten. Wir müssen uns die Fördersysteme und Marktbedürfnisse genauer anschauen, um zu Entscheidungen zu gelangen. So können wir uns auch vorstellen, in einem ersten Schritt zu prüfen, inwiefern eine Umstellung der Filmförderung auf das ungarische Tax-Relief-System oder das britische System der Steuergutschrift für den nationalen deutschen Markt sinnvoll erscheint. In einem zweiten Schritt müsste geprüft werden, welche Höhe eines möglichen Steuerrabatts zielführend und europäisch adäquat ist.

Bewegtbilder sind ein prägendes kulturelles Medium und der Film ist nicht nur als Unterhaltung, sondern auch als gesellschaftlicher Resonanz- und Diskussionsraum, aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dabei sind Kinos die öffentlichen Kulturorte, die für eine mediengerechte Rezeption und die ästhetische Erfahrung dessen, was Film ausmacht, unverzichtbar sind. Eine Erhöhung des Kulturetats haben wir GRÜNE aufgrund der Bedeutung von Kultur für die Demokratie stets begrüßt. Eine Anhebung des Etats für Filmförderung innerhalb des Kulturetats wäre durch die breite Spanne der Aufgaben zu rechtfertigen: von der Sicherung des Filmerbes über die Förderung von Ideen- und Stoffentwicklung bis hin zu einer Verleihförderung. Sie müsste im Kontext mit den Bedarfen anderer Sparten betrachtet werden.

Wir wollen Kunst und Kultur pflegen und fördern, Tradition und Brauchtum bewahren und die geistigen Werte unserer Heimat für nachfolgende Generationen sichern. Dazu zählen der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern wie Schlössern und Burgen, Museen und Galerien, Schau- und Lichtspielhäusern, Orchestern und Musikvereinen sowie Bibliotheken und Archiven.

Kinos gehören für uns zur kulturellen Grundversorgung. Als niedrigschwelligen Anlaufpunkt für alle Schichten der Gesellschaft leistet das Kino mit seiner (deutschen) Filmvielfalt einen Beitrag zur kulturellen Identität. Diese Struktur wollen wir nach der Corona-Krise wiederbeleben und weiter stärken. (Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 5)

2. Setzen Sie sich mit Ihrer Partei für ein eigenes Ministerium für Kultur ein? Falls ja: Haben Sie vor, die Filmförderungen der BKM Bundesbeauftragte für Kultur und Medien und der FFA diesem Ministerium zuzuordnen? Haben Sie vor, die kulturelle Filmförderung zu stärken und falls ja, wie?

Das Amt eines bzw. einer Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit selbständiger Organisationseinheit im Bundeskanzleramt hat sich bewährt. Die Kultur- und Medienpolitik hat sehr stark davon profitiert. Deshalb wollen CDU und CSU diese erfolgreiche Arbeit fortsetzen.

Ja, wir fordern seit langem ein*e Bundeskulturminister*in mit Kabinettsrang und ein Kulturministerium, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. In diesem Zusammenhang wollen wir die gesamte Filmförderung der BKM und FFA dem Kulturministerium zuordnen.

Kulturpolitik ist vorrangig eine Sache der Länder und Kommunen, in ihrer Hoheit liegt der Großteil all jener Kulturinstitutionen, die das Leben der Menschen vor Ort bestimmen. Aufgabe der Bundeskulturpolitik muss es sein, die Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben zu unterstützen. Wir wollen den kooperativen Kulturföderalismus mit Leben füllen – mit konkreter und zugewandter Kooperation im Sinne der Kunst. Unser Ziel ist es, bundespolitische Kultur-Initiativen besser mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten abzustimmen und nach Möglichkeit so eng zu verzahnen, dass Bund, Länder und Kommunen effektiv gemeinsam statt nebeneinander an der Stärkung der Kultur arbeiten. Wir wollen die kulturpolitischen Spitzengespräche zu einem bundesweiten Kulturplenum weiterentwickeln, in dem neben Kommunen, Ländern und Bund (BKM, AA) auch Kulturakteur*innen und -verbände sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft vertreten sind.

Hier soll ein „Zukunftsdialog Kultur“ organisiert werden, in dem Herausforderungen strategisch bearbeitet werden. Wir wollen den Stellenwert der Kultur auch dadurch sichern, dass der Beauftragte für Kultur und Medien im Kanzleramt Ministerrang erhält.

Wichtig ist, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft klare Ansprechpartner hat und die bestmögliche Unterstützung erhält.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Antwort zu Frage 1.

Wir GRÜNE setzen uns für ein Staatsziel Kultur ein. Ein Bundeskulturministerium finden wir dann sinnvoll, wenn es die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich Kultur in den verschiedenen Ministerien (Außen, Wirtschaft, Innen…) bündelt. Wir halten die kulturelle Förderung, neben der wirtschaftlichen, auch in Zukunft für besonders wichtig, da uns bewusst ist, dass der Film eben nicht nur ein Wirtschafts-, sondern auch ein Kulturgut ist. Gleichwohl wollen wir die Strukturen aus Fernsehsendern und einer Vielzahl an Gremien zugunsten kriterienbasierter, automatischer Förderungen entflechten und unser Augenmerk verstärkt auf die Förderung von Stoffen und Drehbüchern sowie des Nachwuchses richten.

Nein, ein eigenes Ministerium halten wir für nicht notwendig. Mit der Staatsministerin für Kultur und Medien ist das Resortquerschnittsthema Kultur gut aufgestellt.

3. Wie stellen Sie sich eine zukunftsträchtige Förderung der Kinos auf Bundesebene vor? Inwiefern braucht es ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der unterschiedlichen Akteur*innen in der Filmauswertung?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 3, 4 und 5:

Mit einer großen Novelle des Filmfördergesetzes wollen wir die deutsche Film- und Kinowirtschaft nachhaltig stärken und damit den Erfolg des deutschen Films im In- und Ausland befördern. CDU und CSU unterstützen dabei einen einheitlichen Förderansatz für große nationale und internationale Film- und Serienproduktionen (insoweit Zusammenführung des German Motion Picture Funds (GMPF) und des Deutschen Filmförderfonds II (DFFFII)), um die wirtschaftliche Anreizfunktion der Förderinstrumente für den Standort Deutschland optimal nutzen zu können.

Als LINKE wollten wir das Kino als Ort kultureller Praxen fördern. Die kulturelle Arbeit in Kinos ist zielgruppenorientiert und muss dezentral und ortspezifisch ausgerichtet werden. Mit einem gesonderten Programm sollte die FFA Kino-Projekte fördern, die regionale Strategien zur Publikumsgewinnung und Publikumspflege entwickeln. Die kultur- und medienpolitische Relevanz von kommunalen Kinos - insbesondere im ländlichen Raum - darf nicht unterschätzt werden. Der flächendeckende Bestand von Kinos muss evaluiert und ein Konzept zur institutionalisierten Unterstützung von kommunalen Kinos erarbeitet werden. Um ein ganzheitliches Förderkonzept zu entwickeln, in dem unterschiedliche Akteur*innen berücksichtigt werden, muss das gesamte komplexe Fördersystem unter die Lupe genommen und branchenübergreifende Gespräche entlang der Kriterien Innovation von Förderzielen, Förderinstrumenten und Förderstrukturen geführt werden

Unsere vielfältige Kinolandschaft wollen wir erhalten durch die dauerhafte Etablierung der Kinoförderung, welche wir investiv wie auch im Hinblick auf Programme ausgestalten wollen. Eine nachhaltige Finanzierungsbasis ist nötig, um Kinos erfolgreich in die Zukunft zu führen und die regionale Präsenz von Kinos als Kulturorten sicherzustellen. Bei der wirtschaftlichen Filmförderung wollen wir die Deutschen Filmförderfonds (DFFF 1+2) und den German Motion Picture Funds unter dem Dach der Filmförderanstalt (FFA) besser verzahnen. Die Abstimmung zwischen den Länderförderungen und der FFA soll verbessert werden. Ziel ist eine Filmförderung „aus einem Guss“. Das gilt auch für die Förderung künstlerisch herausragender Filme.

Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept, das ist unstrittig: Die Nutzungsgewohnheiten haben sich fundamental geändert. Wir haben es mit rückläufigen Besucherzahlen in den Kinos angesichts veränderten Zuschauer- und Nutzerverhaltens zu tun. Es dominieren mit privaten Streaming-Anbietern neue Globalplayer in einem permanent wachsenden Streaming-Markt. Eigenproduktionen der Streaming-Anbieter stehen konventionellen Kinofilmen in nichts nach, obwohl sie vor allem auf mobilen Endgeräten oder im heimischen Wohnzimmer verfolgt werden. Diesem Wettbewerb kann sich die deutsche Filmwirtschaft nicht mehr entziehen.

Der Antrag der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Zukunft für großes Kino – Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext“ (BT-Drs. 19/27822) stellt den Kontext dar: Die Realitäten für die nationale wie internationale Filmbranche erfordern eine grundlegende Novellierung der Filmförderung, damit die deutsche Filmwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben kann.

Für eine Stärkung der Kinowirtschaft und des Film- und Medienstandortes Deutschland brauchen wir eine grundlegende Überarbeitung des Filmförderungsgesetzes (FFG), die Qualität und Quantität neu austariert und neue Impulse setzt. Das Nischendasein der Förderung über das FFG durch die Filmförderungsanstalt (FFA) zwischen der Förderung von BKM und Regionalförderung muss aufgelöst werden.

Wir erleben einen schnellen Wandel der Produktions- und Vertriebsformen: Kinos stehen zunehmend in Konkurrenz zu Streamingplattformen. Zu diskutieren ist, ob solche Plattformen zur Zahlung eines Solidarbeitrags nach dem Vorbild der Abgabe der Filmförderungsanstalt (FFA) verpflichtet werden können. Prinzipiell sollten alle Wirtschaftszweige, die vom Film profitieren, in den Fonds der FFA einzahlen. Diese Abgabe ist notwendig, um Kinos als Orte der ästhetischen Erfahrung auch in Zukunft zu erhalten. Auch die Förderung der Verleihs kommt aus unserer Sicht derzeit zu kurz, da ein funktionierender Vertrieb für den Erfolg eines Films unabdingbar ist.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie muss die Filmauswertung in Deutschland neu aufgestellt werden. Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes setzt hier schon erste richtige Impulse. Durch die Verkürzung/Aufhebung von Sperrfristen konnte die Filmauswertung flexibler gestaltet werden. Die entfallende Kinoauswertung muss sich jedoch in klaren und auskömmlichen Beteiligungen der Kinowirtschaft an den Erlösen auf anderen Plattformen niederschlagen

4. Welche Rolle messen Sie der Filmbildung bei? Welche Strukturen und Ressourcen werden Sie hierfür auf Bundesebene schaffen?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 3, 4 und 5:

Mit einer großen Novelle des Filmfördergesetzes wollen wir die deutsche Film- und Kinowirtschaft nachhaltig stärken und damit den Erfolg des deutschen Films im In- und Ausland befördern. CDU und CSU unterstützen dabei einen einheitlichen Förderansatz für große nationale und internationale Film- und Serienproduktionen (insoweit Zusammenführung des German Motion Picture Funds (GMPF) und des Deutschen Filmförderfonds II (DFFFII)), um die wirtschaftliche Anreizfunktion der Förderinstrumente für den Standort Deutschland optimal nutzen zu können.

Filmbildung ist ein wichtiger Baustein der Medienbildung. Sie vermittelt Kenntnisse über die visuelle Kultur, hilft Filme als kulturelles Bildungsgut zu verstehen und in ihrer Zeit zu kontextualisieren. Damit trägt Filmbildung dazu bei, dass sich Jung und Alt in der Medienwelt besser orientieren können. Altersgerechte Filmbildung muss im Rahmen von schulischer wie auch außerschulischer Medienbildung verankert werden. Schüler*innen sollen so Kenntnisse für einen kritischen, kreativen und nicht zuletzt genussvollen Umgang mit Filmen vermittelt werden. Dazu muss das filmpädagogische Aus- und Fortbildungsangebot erweitert und regelmäßig ansprechendes Lernmaterial geboten werden. Lokale Kinos könnten dabei zum vorrangigen Ort schulischer wie auch außerschulischer Filmbildung werden.

Filmbildung ist ein wichtiger Teil der Medienbildung. Sie zielt auf den Erwerb von Medienkompetenz und vermittelt insbesondere Kindern- und Jugendlichen Kenntnisse für einen kritischen, kreativen und nicht zuletzt genussvollen Umgang mit Filmen. Filmbildung wird aufgrund der Zuständigkeit der Länder für das Thema Bildung vor allem über Kultusministerien der Länder realisiert. Zu den wichtigen Projekten zählt hier etwa das Programm „SchulKinoWochen“. Grundsätzlich setzen wir uns im Schulbereich für gute Ganztagsschulen ein, die erstklassig ausgestattet viel Zeit zum gemeinsamen Lernen und beispielsweise auch Projektförderung bieten können. Hier könnte beispielsweise auch die Filmbildung aufgegriffen werden. Wir wollen Räume für fächerübergreifenden Kompetenzerwerb und das Denken in Zusammenhängen öffnen. Hierzu gehört auch projekt- und kompetenzorientiertes Lernen zu stärken und ihm deutlich mehr Raum zu geben.

Wir sehen in der Filmbildung einen wichtigen Bestandteil kultureller Bildung. Hier leistet beispielsweise „Vision Kino“ hervorragende Arbeit. Wir erachten die Unterstützung der BKM, der FFA, der Stiftung Deutsche Kinemathek und der „Kino macht Schule“ GbR, bestehend auf verschiedenen Verbänden der Filmwirtschaft, für gelungen. Denn Filmbildung ist immer eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Weitere Struktur- und Ressourcenveränderungen werden wir prüfen. Wir Freie Demokraten wollen die kulturelle Bildung stärken.

Wie Theater, bildende Kunst und Literatur, so halten wir GRÜNE auch den Film für ein Bildungsgut, über das Wissen bereits in der Schule vermittelt werden müsste. Wir setzen uns für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale und Medienbildung ein, die sich um die finanzielle und konzeptionelle Erstellung und Unterstützung medienpädagogischer, digitalpädagogischer und informatischer Projekte kümmern und als niedrigschwellige Anlaufstelle für pädagogische Fachkräfte und Interessierte fungieren soll. Sie soll zudem geeignetes Material zur Verfügung stellen sowie pädagogisch-didaktische Beratung anbieten.

Filmbildung ist für uns ein wichtiger Baustein beim Medienkompetenzerwerb von Kindern und Jugendlichen. Die filmische Vielfalt kann pädagogisch auch jenseits des häufig zitierten Filmkanons und den Lehrfilmen zur Vermittlung von kulturellen Eigenschaften und Ideen im Schulunterricht eingesetzt werden. Durch die Filmförderungen der Länder können somit auch regionale Eigenheiten über das Medium Film vermittelt werden. Hierfür wollen wir nach der Corona-Pandemie, welche eine Produktion in vielen Region Deutschlands verhindert hat, die Filmförderung über eine Stärkung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF und DFFF II) weiter ausbauen.

5. Wird das aktuelle FFG den Herausforderungen und Entwicklungen unserer Zeit gerecht? Sollte das deutsche Filmfördersystem reformiert oder grundlegend neu gestaltet werden?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 3, 4 und 5:

Mit einer großen Novelle des Filmfördergesetzes wollen wir die deutsche Film- und Kinowirtschaft nachhaltig stärken und damit den Erfolg des deutschen Films im In- und Ausland befördern. CDU und CSU unterstützen dabei einen einheitlichen Förderansatz für große nationale und internationale Film- und Serienproduktionen (insoweit Zusammenführung des German Motion Picture Funds (GMPF) und des Deutschen Filmförderfonds II (DFFFII)), um die wirtschaftliche Anreizfunktion der Förderinstrumente für den Standort Deutschland optimal nutzen zu können.

Die aktuelle FFG-Novelle wird den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Zwar zielt der Entwurf richtigerweise auf faire Arbeitsbedingungen, Ansätze zur Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Nachhaltigkeit, allerdings bedürfen die genannten Akzentuierungen der Ergänzung und Schärfung, um wirksame Verbesserungen für die Filmbranche, die im Filmbereich Tätigen und letztlich auch das Filmpublikum zu erzielen. Die verkürzte Laufzeit der neuen FFG-Novelle muss aus unserer Sicht dringend für grundlegende Reformen des Filmfördersystems genutzt werden. Filmförderung sollte mehr als den sprichwörtlichen "deutschen Gremienfilm" sicherstellen und das Kino als demokratiestiftenden Kulturort für künstlerisch-ästhetische Vermittlung, für Unterhaltung, Diskurse, Emotionen, Perspektivwechsel und Lernerfahrungen stärken.

Wir wollen die Filmförderung durch die FFA verbessern und mit einer grundlegenden Novelle des Filmfördergesetzes die Einnahmebasis der Filmschaffenden reformieren, die internationale Zug- und Strahlkraft deutscher Filme unterstützen, das Filmerbe bewahren und die Entscheidungsgremien effizienter gestalten.

Die FDP-Fraktion hat in ihrem Antrag zur kleinen FFG-Novelle 2021 „Zukunft für großes Kino – Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext“ (BT-Drs. 19/27822) vorgeschlagen, die Fristverlängerung des FFG zu nutzen, um notwendige große Reformen der Filmförderung in Deutschland vorzubereiten und umzusetzen. Mittel- und langfristig sollten die Fördersysteme von BKM und FFA zusammengeführt und im Gegenzug zur Einführung eines einheitlichen Anreizsystems mit beispielsweise Steuervergünstigungen, Zuschüssen oder Steuerkredit aufgelöst werden.

Generell ist das deutsche Filmfördersystem in ein Ungleichgewicht geraten. Das Filmförderungsgesetz (FFG) stammt aus Zeiten vor der Digitalisierung und muss dringend reformiert werden. Dass die große Novelle unlängst vertagt wurde, ist angesichts der Tatsache, dass niemand weiß, wie die Filmbranche nach der Corona-Krise dastehen wird, nachvollziehbar, aber wenig zukunftsorientiert. Perspektive braucht die Filmbranche insbesondere bei den Sperrfristen. Wir GRÜNE fordern, dass diese nicht nur in Ausnahmefällen flexibel angepasst werden können, sondern zukünftig immer in den Richtlinien der Filmförderungsanstalt geregelt werden. Der geförderte deutsche Film darf nicht wegen seiner Auswertungskaskade gegenüber internationalen Produktionen ins Hintertreffen geraten

Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes setzt hier schon erste richtige Impulse. Jedoch sehen wir eine Tendenz zur Überbürokratisierung der Filmproduktionen. Die geplanten Vorgaben zur ökologisch nachhaltigen Herstellung von Filmen (CO2 Rechner) darf nicht zu einer übermäßigen Belastung führen.

Die durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzeinbrüche wollen wir für die Kinobetreiber über ein Entschädigungsgesetz für Lockdown-Betroffene ausgleichen.

Das deutsche Filmfördersystem muss vereinheitlicht werden. Die Beantragung und Berechnung von Zuschüssen ist unserer Ansicht nach zu bürokratisch. Die Filmförderung auf Landesebene verteilt sich auf über 20 Filmbüros, Filmgesellschaften und Verbände. Diese regionale Förderung trägt zur Repräsentation von teils regionalen Eigenheiten bei. Allerdings vermissen wir hier eine ausreichende Koordination untereinander. Die teilweise vorherrschende Doppelfinanzierung von Filmen, die nur teilweise in Deutschland produziert werden, muss reformiert werden. Hierfür unterstützen wir die in der nachfolgenden Frage angesprochene Studie zur Evaluierung der aktuellen Praxis der Filmförderung.

6. Würden Sie die Erstellung einer unabhängigen Studie zur Evaluation der gegenwärtigen Marktlage und zur Praxis der Filmförderung unterstützen?

CDU und CSU sind offen für die Erstellung einer unabhängigen Studie zur Evaluation der gegenwärtigen Marktlage und zur Praxis der Filmförderung.

Ja, wir würden den Auftrag einer unabhängigen Studie unterstützen, um die aktuelle wirtschaftliche Lage und das gesamte Filmfördersystem zu evaluieren. Siehe auch hierzu auch Antwort auf Frage 3.

Ja, eine genaue Untersuchung der durch die Pandemie beschleunigten Marktveränderungen sowie der Wirksamkeit der Filmfördermechanismen ist dringend notwendig. Ein „Weiter so“ kann es nicht mehr geben. Kinos sind der Motor der Filmwirtschaft. Jeder wegfallende Sitzplatz bedeutet dauerhaft reduzierte Einnahmen und damit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden für die deutsche Filmbranche.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat in dem Antrag „Zukunft für großes Kino – Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext“ (BT-Drs. 19/27822) eine vergleichende Studie gefordert, die die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern aus Praxis sowie Wissenschaft und Forschung zu den Filmfördersystemen, den Marktbedürfnissen sowie dem Marktversagen – und vor dem Hintergrund einer unionsrechtskonformen Ausgestaltung – erstellen sollte.

Eine solche Studie könnte - auch vor dem Hintergrund des durch die Corona-Krise beschleunigten Wandels der Rezeptionsformen - wichtige Erkenntnisse liefern.

Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 5.

7. Welchen Stellenwert haben für Ihre Partei soziale, faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen sowie Diversität, Gendergerechtigkeit und Inklusion im Zusammenhang mit der aktuellen Förderpraxis unter Berücksichtigung intersektionaler Fragestellungen?

Für die CDU und CSU haben soziale, faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen einen hohen Stellenwert. Diversität, Gendergerechtigkeit und Inklusion intersektionaler Fragestellungen sind nach Auffassung von CDU und CSU bei der Umsetzung von Programmen und Projekten im Blick zu behalten.

Mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes hat die Bundesregierung den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt im Mai dieses Jahres um Vorgaben für faire Arbeitsbedingungen ergänzt. Es bestehen außerdem bereits zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzvorschriften (Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Tarifverträge etc.), die auch für die Unternehmen der Filmwirtschaft gelten. Fraglich ist allerdings, inwieweit diese Schutzvorschriften in der Filmwirtschaft „gelebt“ werden. Hier wird zu beobachten sein, inwiefern die Ergänzung des FFA-Aufgabenkatalogs Wirkung zeigen wird.

Einen sehr hohen! DIE LINKE will Kultur krisenfest gestalten und streitet für gute, existenzsichernde Arbeit und soziale Sicherung im Kulturbereich. Wir setzen uns dafür ein nachhaltigere, geschlechtergerechte und krisenfeste Fördersysteme zu etablieren. Um die soziale Lage von Filmschaffenden zu verbessern, wollen wir bei der Vergabe von Fördermitteln geltende Tariflöhne und soziale bzw. sozialversicherungsrechtliche Standards verpflichtend machen. Auch fordern wir eine quotierte Vergabe von Filmfördergeldern an Projekte, die in den Gewerken Drehbuch, Produktion und Regie Frauen besetzen, sowie Gender Budgeting und die Einführung von Diversity-Checklisten. Kinos sollten an festen Tagen barrierefreie Filmfassungen mit Untertiteln und Audiodeskription auf ihren Leinwänden zeigen. Wir sind überzeugt, dass sich Geschlechtergerechtigkeit und Diversität positiv auf die Qualität von Filmen auswirkt, denn gesellschaftliche Vielfalt schlägt sich auch in mannigfachen Geschichten und Bildern nieder, so dass neue Zugänge zu Kultur eröffnet und Besucher*innen dazu gewonnen werden. DIE LINKE will »Kultur für alle« und kulturelle Teilhabegerechtigkeit realisieren. Aufgrund der Tatsache, dass das deutsche Filmfördersystem durch Steuergelder, Rundfunkbeiträge und Filmabgaben (mit-)finanziert wird, muss es seiner Verantwortung für Bedingungen gerechter Teilhabe und Repräsentation auch gerecht werden.

Wir konnten bereits einige soziale und gesellschaftliche Fortschritte für die Filmbranche erreichen, sodass endlich die Gremien der FFA geschlechterparitätisch besetzt sein müssen. Das Filmfördergesetz soll und muss in der nächsten Legislaturperiode dringend dahingehend weiterentwickelt werden, dass die Filmförderung um die Belange von Menschen mit Behinderung und um Diversität erweitert wird. Es ist uns wichtig, bestehende Ungleichheiten zu überwinden und uns für mehr Teilhabe, Zugang und Sichtbarkeit im Film- und Medienbereich einzusetzen, sodass unsere vielfältige Gesellschaft vor und hinter den Kameras wiedergespiegelt wird. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf bei den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden, ebenso bei der ungleichen und ungerechten Sichtbarkeit von Männern und Frauen in der Filmbranche. Obwohl wir uns leider mit der Union noch nicht auf eine Quote einigen konnten, ist für uns in der SPD klar, dass wir eine Quotenregelung zum Beispiel bei der Besetzung von öffentlich finanzierten Gremien brauchen. Außerdem muss die lückenhafte

Absicherung von Film- und Kulturschaffenden ein Ende haben. Selbstverpflichtungen der Filmwirtschaft reichen nicht. Wir brauchen klare Bedingungen, dass branchentarifvertragliche Regelungen und soziale Standards Voraussetzungen für die öffentliche Förderung sind. Wir fordern Reformen im Bereich der sozialen Absicherung, sodass abhängig Beschäftigte zu gleichen Bedingungen abgesichert werden und alle den Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten.

Für uns haben die von Ihnen angesprochenen Aspekte eine große Bedeutung. Gendergerechtigkeit, Diversität und Nachhaltigkeit sollten stärker und vermehrt in strukturierte Konzepte einfließen, indem selektive Lösungen durch ganzheitliche Struktur- und Umsetzungskonzepte im Sinne der 17 Ziele der UN zur nachhaltigen Entwicklung abgelöst werden. Barrierefreiheit sollte so verstanden werden, dass Zugänglichkeit und Teilhabe am kulturellen Leben gelebte Praxis ist, indem bereits ab Erstveröffentlichung barrierefreie Fassungen in einem offenen Format an regelmäßig wiederkehrenden Wochentagen bundesweit in den Kinos angeboten werden sowie dauerhaft durch kostenfreie, allgemein zugängliche, barrierefreie Wiedergabesysteme abgesichert werden.

Im Filmbereich wollen wir GRÜNE das Augenmerk verstärkt auf die Förderung von Stoffen und Drehbüchern sowie des Nachwuchses richten. Verbindliche Quoten sollen dafür sorgen, dass Frauen im Film gleiche Chancen haben. Soziale Mindeststandards und faire Verwertungswege verbessern die ökonomische Lage der Filmschaffenden. Ökologische Produktion sollte mit finanziellen Anreizen belohnt werden. Darüber hinaus setzen wir uns mit verschiedensten Maßnahmen für gute Arbeitsbedingungen und einen inklusiven und gerechten Arbeitsmarkt ein. Beispielhaft genannt seien der Mindestlohn von 12€ und die Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs, wovon überproportional Frauen profitieren werden. Zudem wollen wir das Tarifsystem stärken, weil kollektive Vereinbarungen ein Garant für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, aber auch innerhalb der Belegschaften sind. Entgeltdiskriminierung wollen wir zudem mit einen Entgeltgleichheitsgesetz bekämpfen, das Unternehmen zu Transparenz und Maßnahmen gegen bestehende Lohnlücken verpflichtet.

Die gesellschaftliche Realität und gesellschaftspolitische Kontroversen können und müssen in der Filmförderung Platz finden.

8. Welche Maßnahmen will Ihre Partei angesichts der aktuellen Entwicklungen ergreifen, um eine vielfältige Film- und Kinokultur in der Zukunft zu ermöglichen?

Für CDU und CSU ist die Filmwirtschaft ein zentraler Bestandteil der deutschen Kreativwirtschaft. Es ist und bleibt uns daher ein wichtiges Anliegen, die Qualität und Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland und Europa, wie bereits in den Punkten 1 bis 7 erwähnt, weiterzuentwickeln. Insofern werden wir auch künftig alles dafür tun, Deutschland zu einem der attraktivsten Produktionsstandorte in Europa und der Welt zu machen.

Bereits vielerorts stattfindende Kürzungen im Kulturbereich auf kommunaler und Länderebene sind Vorboten von Verteilungskämpfen, die mit der veränderten Haushaltslage nach der Coronakrise anstehen. Die Coronakrise verstärkt jedoch auch Problemlagen, die bereits vor der Krise bestanden haben, denn Kultur ist nicht ausreichend finanziert. Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE u.a. eine Vermögensteuer sowie eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der Krisenkosten und zur Finanzierung von dauerhaften Förderprogrammen. Kultur muss zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Wir wollen Kultur als Gemeinschaftsaufgabe und ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern. Bund, Länder und Kommunen müssen ausreichend Mittel erhalten, damit sie ihren Aufgaben in der Kulturpflege und Kulturförderung nachkommen, um Tarifflucht zu vermeiden und eine große Vielfalt der kulturellen Angebote im Bestand samt den notwendigen Investitionen dafür sichern können. DIE LINKE setzt sich deswegen für eine umfassende Steuerreform ein. Einrichtungen und Angebote der öffentlichen Daseinsvorsorge wollen wir damit in einem umfassenden Sinne nachhaltig finanzieren.

Mit dem Ausfallfonds wurde ein Mittel geschaffen, um auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten die Filmlandschaft zu erhalten. Hieraus werden wir Lehren für die Zukunft ziehen. Im Steuersystem wollen wir die Rahmenbedingungen für internationale Ko-Produktionen erhalten. Wir sehen zudem die Sender in der Pflicht ihren Beitrag für gute Produktionsbedingungen zu leisten - sowohl finanziell wie auch im Hinblick auf Vergütungen von Filmschaffenden. Streaming-Angebote ebenso wie Medien- und Filmplattformen/-mediatheken verändern die Produktionslandschaft nachhaltig. Der Kultur- und Wirtschaftsraum Europa wird mehr und mehr auf Film und Filmproduktionen wirken. Um Zukunftskonzepte für die Filmförderung unter diesen Rahmenbedingungen zu beraten, werden wir mit der Film-Community einen „Zukunftsdialog deutscher Film“ starten.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Erhöhung des Bundeshaushalts für die nationale und internationale Kulturförderung ein. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft unseres Landes.

Die Corona-Krise hat wie ein Kontrastmittel gezeigt, unter welch prekären Bedingungen viele Soloselbstständige leben und arbeiten und wie vulnerabel daher die Kulturszene ist. Wir GRÜNE wollen Soloselbstständige in der Kultur- und Medienbranche besser sozial absichern und vergüten. Dafür fordern wir ein „Existenzgeld“ für die Zeit der Pandemie, Mindesthonorare für Selbstständige, einen leichteren Zugang zu den Versicherungssystemen sowie eine solidarische Bürgerversicherung und eine Garantierente. Das Filmfördergesetz braucht eine Reform, bei der grundlegende Entscheidungen dazu getroffen werden, wie in einem sich verändernden Vermarktungsumfeld eine Förderung aussieht, die dem Doppelcharakter des Films als Kultur- und Wirtschaftsgut angemessen ist.

Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 5.

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